Ihr Vorteil: Krankenkassenzuschuss nutzen!

Kosten und Kostenübernahme

Individuelle Ernährungsberatung und -therapie wird von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Hierzu benötigen Sie eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellte “Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung”, oder ein Rezept mit der entsprechenden Diagnose.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen zwischen 60-100% der Beratungskosten. Für ein kostenloses Informationsgespräch rufen Sie mich gern an.

Was ist, wenn ich privat versichert bin?

Ernährungstherapie kann ebenfalls durch private Krankenversicherungen und die Beihilfe bezuschusst werden. Die Höhe der jeweiligen Erstattungsleistungen richtet sich nach dem aktuell gültigen Satz. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Muss ich eine ärztliche Überweisung haben?

Gern können Sie auch eine Ernährungsberatung ohne ärztliche Überweisung in Anspruch nehmen.
Hier tragen Sie die Kosten für die Beratung selbst.

In der Regel werden 5 Einzelberatungen in Anspruch genommen.
Für die Erstberatung werden ca. 60 Minuten, für jede Folgeberatung 30-40 Minuten veranschlagt.